Hinweise gemäß § 18 ElektroG

Als Verbraucher/in sind Sie verpflichtet, Elektro-Altgeräte getrennt vom unsortiertem Siedlungsabfall zu entsorgen. Dies bedeutet, dass Elektro-Altgeräte nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern im Rahmen der bestehenden Sammelstellen, insbesondere bei öffentlichen Entsorgungsträgern, Vertreibern und Herstellern, zurückgegeben werden müssen. Dies wird durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne zum Ausdruck gebracht.

Zahlreiche Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten sind nach den Kriterien aus § 17 ElektroG, zu denen wir auch gehören, zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet. Die Rücknahme bei uns kann nach Terminvereinbarung an folgenden Standort erfolgen: autevis GmbH, Bismarckstraße 6, 44629 Herne

Als Verbraucher/in sind Sie weiterhin dazu verpflichtet, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Wir weisen außerdem darauf hin, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Elektro-Altgeräten vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle zu löschen.