Hinweise gemäß § 15 VerpackG

Gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind Sie als Verbraucher/in verpflichtet, Wertstoffe wie Papier, Glas, Metall, Kunststoff, Pappe/Papier und Bioabfall getrennt zu sammeln und dem Recycling zu zuführen.

Gemäß § 15 VerpackG weisen wir Sie darauf hin, dass Sie sämtliche von uns erhaltene Verpackungen nach vorheriger Terminvereinabrung am Standort autevis GmbH, Bismarckstraße 6, 44629 Herne kostenfrei abgeben können. Die Rücknahme beschränkt sich auf folgende Verpackungen:

  • Transportverpackungen,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Absatz 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist,
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
  • Mehrwegverpackungen